Regeln für die Teilnahme an einem Ganztagsangebot des Bernhard-von-Cotta-Gymnasiums
- Träger des offenen Ganztagsangebotes ist der Landkreis Mittelsachsen
- Die Ganztagsangebote sind offen für alle Schüler unseres Gymnasiums.
- Bis zum 13.09.2024 ist es möglich, Angebote probeweise zu besuchen. Dann erfolgt die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme über den Zeitraum eines Schulhalbjahres.
- Eine vorzeitige Abmeldung kann nur schriftlich durch die Eltern erfolgen und sollte einen triftigen Grund zum Anlass haben.
- Ein Anrecht auf einen Platz im GTA besteht nicht, da Kurse begrenzte Teilnahmerzahlen haben bzw. aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande kommen können.
- Die Kinder sind bei der Teilnahme an einem GTA und auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort bei der Unfallkasse Sachsen versichert.
- Im Falle eines Unfalls ist noch am selben Tag ein Arzt aufzusuchen. Innerhalb von drei Tagen erfolgt durch die Schüler oder Eltern eine Meldung im Sekretariat der Schule.
- Die AG-Leiter sind verpflichtet, über die Anwesenheit Buch zu führen.
- Der AG-Leiter erhält die von den Eltern in der Schule hinterlegten Notfallanschriften und Telefonnummern für den Fall einer notwendigen Benachrichtigung. Diese Angaben dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- Für alle Fragen zum außerunterrichtlichen Angebot ist neben den AG-Leitern die Ganztagskoordinatorin, Frau Sieber (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), zuständig. Sie ist über die Schule und über die Dienstmail erreichbar.