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Regeln für die Teilnahme an einem Ganztagsangebot des Bernhard-von-Cotta-Gymnasiums

  1. Träger des offenen Ganztagsangebotes ist der Landkreis Mittelsachsen
  2. Die Ganztagsangebote sind offen für alle Schüler unseres Gymnasiums.
  3. Bis zum 13.09.2024 ist es möglich, Angebote probeweise zu besuchen. Dann erfolgt die Anmeldung zur verbindlichen Teilnahme über den Zeitraum eines Schulhalbjahres.
  4. Eine vorzeitige Abmeldung kann nur schriftlich durch die Eltern erfolgen und sollte einen triftigen Grund zum Anlass haben.
  5. Ein Anrecht auf einen Platz im GTA besteht nicht, da Kurse begrenzte Teilnahmerzahlen haben bzw. aufgrund mangelnden Interesses nicht zustande kommen können.
  6. Die Kinder sind bei der Teilnahme an einem GTA und auf dem Weg zum und vom Veranstaltungsort bei der Unfallkasse Sachsen versichert.
  7. Im Falle eines Unfalls ist noch am selben Tag ein Arzt aufzusuchen. Innerhalb von drei Tagen erfolgt durch die Schüler oder Eltern eine Meldung im Sekretariat der Schule.
  8. Die AG-Leiter sind verpflichtet, über die Anwesenheit Buch zu führen.
  9. Der AG-Leiter erhält die von den Eltern in der Schule hinterlegten Notfallanschriften und Telefonnummern für den Fall einer notwendigen Benachrichtigung. Diese Angaben dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  10. Für alle Fragen zum außerunterrichtlichen Angebot ist neben den AG-Leitern die Ganztagskoordinatorin, Frau Sieber (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), zuständig. Sie ist über die Schule und über die Dienstmail erreichbar.